ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Firma Michael Hopf
Hopf Management
Stieringer Straße 44
66119 Saarbrücken
nachstehend HM genannt.
1. Dienstvertrag, Mitwirkung des Auftraggebers AG, Vertraulichkeit
HM ist Vertragspartner des Auftraggebers.
HM, als eingesetzter Interim Manager, schließt einen Dienstleistungsvertrag mit dem Kunden/Auftraggeber (AG) über ein „Interim-Mandat“ und dessen Einsatz beim Kunden /Auftraggeber ab.
Der Auftraggeber wird HM nach Kräften unterstützen, um eine erfolgreiche Ausführung des Auftrages zu ermöglichen, und alle zur Ausführung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen.
Der Auftraggeber wird HM ggf. alle für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Bestimmungen (Satzungen der Gesellschaft, Geschäftsordnungen usw.) zur Verfügung stellen.
Der Auftraggeber erteilt ggf. HM Weisungsbefugnis.
Für Fehler, die auf das Fehlen derartiger Unterlagen zurückzuführen sind, haftet HM nicht.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die etwa notwendige Beschaffung von Arbeits-, Zugangs- oder anderen Erlaubnissen, insbesondere auch für die Rechtmäßigkeit der Aufträge, die er an HM erteilt.
HM wird alle erhaltenen und oder erarbeiteten Informationen, über das Unternehmen, den Auftraggeber oder etwaige andere Beteiligte, die HM durch die Zusammenarbeit bekannt werden, auch über das Vertragsende hinaus, streng vertraulich behandeln und diese Dritten, nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers, zugänglich machen.
Ob der Auftraggeber und HM Compliance- und Verschwiegenheitsverpflichtungen vereinbaren, ist vom AG selbst zu entscheiden.
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2. Kündigung, Mitteilungspflicht, Zahlungsverzug, Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber kann dieses Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn HM gravierende Fehlleistungen nachgewiesen werden, die dem Auftraggeber eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar machen oder wenn HM für einen Zeitraum von mehr als 20 Einsatztagen an der Durchführung des Auftrages aus von ihm zu vertretenden Gründen gehindert ist.
Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Einwände gegen Leistungen oder Rechnungen von HM muss der Auftraggeber unverzüglich vorbringen (Rügepflicht).
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann HM die beauftragte Leistung, ohne damit den Vertrag zu kündigen ruhen lassen.
Zahlt der Auftraggeber trotz einer weiteren Mahnung nicht, so ist HM berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Für Tage, an denen HM die Leistungen seiner Beauftragung bereithält, aber wegen Zahlungsverzugs nicht erbringt, kann HM den vollen Tagessatz fakturieren (Annahmeverzug).
Die Aufrechnung kann vom Auftraggeber nur mit Forderungen erfolgen, die von HM anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
3. Vergütung von Einsatzzeiten im Ausland, Umgehungsverbot
Bei im Ausland eingesetzten Interim-Managern ist HM berechtigt, die Flugzeiten vom und zum Einsatzort als Einsatztage zum vereinbarten Tagessatz abzurechnen.
HM ist ferner berechtigt, alle Einsatzzeiten auch wenn nur angebrochene Tage geleistet werden
zum vollen vereinbarten Tagessatz abzurechnen.
Sollte durch Flugzeiten die Datumsgrenze überquert werden, so wird HM die tatsächlich aufgewendete Zeit bei der Berechnung der abrechenbaren Tage berücksichtigen.
Alle Preise sind netto und verstehen sich zzgl. der in der Bundesrepublik Deutschland gültigen MwSt.
Die Rechnungen sind zahlbar in EURO.
Sollten ergänzend Kosten durch gesetzliche Auflagen, Gebühren oder Regelungen entstehen, so sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Soweit keine abweichenden Zahlungsfristen schriftlich vereinbart wurden, sind alle Rechnungen für Aufträge und Leistungen sofort und ohne Abzug fällig.
Werden Mitarbeiter von HM zum Einsatz kommen, ist der Auftraggeber für die Zeit der Vertragsdauer und 24 Monaten darüber hinaus verpflichtet, mit dem eingesetzten und/oder vermittelten Interim Manager ohne Zustimmung von HM kein Geschäftsverhältnis direkt oder indirekt vorzunehmen. Mit Abschluss eines gültigen Arbeitsvertrags und vor Arbeitsantritt des Kandidaten wird an HM ein Vermittlungshonorar (in Höhe von 25% des vereinbarten Brutto-Jahresgehalts zzgl. der gesetzlichen Mwst.) zur Zahlung fällig.
Bei Kapitalbeteiligung der von HM gesandten Manager am Unternehmen des Auftraggebers werden mit Abschluss eines entsprechenden Gesellschafts- oder Beteiligungsvertrags 5% der vereinbarten Transaktionssumme (= Summe aller Kapitalbeteiligungen, die transferiert worden sind) an HM zur Zahlung fällig.
Kommt es ohne die erforderliche Zustimmung von HM zu einer direkten oder indirekten Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern und von HM gesandten Managern, schulden sowohl der Auftraggeber wie auch der Manager eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 Euro.
4. Haftung
HM haftet nur für Schäden, die von HM selbst, Mitarbeitern von HM oder beauftragten Personen durch mangelhafte Ausführung des Dienstleistungsvertrages vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
Für fahrlässig verursachte Schäden haftet HM nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Für das Erreichen bestimmter Ziele (Werkstücke, Reparaturen etc.) ist HM nicht verantwortlich BGB§611.
Eine Haftung von HM (aus welchem Rechtsgrund auch immer) ist auf maximal fünf vereinbarte Tagessätze begrenzt.
Die aufgeführten Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aufgrund des Fehlens abgegebener Zusicherungen sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Der AG prüft, ob eventuell in die bestehende Unternehmerversicherung HM im Zuge seiner Leistungserbringung Deckung findet und teilt dieses HM mit.
HM schließt die Haftung jedweder Vertragsstrafen, jeglicher Art, aus, die aus Entscheidungen des von HM beauftragten und beim AG eingesetzten Managern resultieren.
5. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis finden ausschließlich die Bestimmungen des deutschen Rechts Anwendung. Erfüllungsort ist der Sitz der Niederlassung von HM.
Gerichtsstand ist 66740 Saarlouis.
6. Schlussbestimmungen
Sollte eine Klausel des Dienstvertrags oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigens Dienstvertrags oder der übrigen AGB´s nicht berührt.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Stand: 2017
Hopf Management
Stieringer Straße 44
66119 Saarbrücken
Stand Dezember 2020
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